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MITGLIED WERDEN

Wir freuen uns sehr, dass du Interesse daran hast, Mitglied unserer Genossenschaft zu werden!

Als Mitglied der Stadtimpuls eG hast du das Recht an einer Wohnung in einem Wohnprojekt der Genossenschaft. Die Vergabe der Wohnungen ist von mehreren Kriterien abhängig und wird durch eine Vergabeordnung geregelt. Die Dauer der Mitgliedschaft ist eine der wichtigsten Kriterien, das heißt, jetzt Mitglied zu werden lohnt sich. Diejenigen Mitglieder, denen eine Genossenschaftswohnung zugewiesen wurde, haben ein lebenslanges Wohnrecht.

So wirst du Mitglied der Stadtimpuls eG

Hast du dich schon ausreichend über unsere Motivation, Leitideen und Ziele informiert und bist mit ihnen einverstanden? Dann lese dir nun in Ruhe unsere Satzung durch, bevor du sie anerkennst und fülle den Mitgliedsantrag aus. Schicke diesen bitte anschließend unterschrieben per Post an unsere Anschrift:

Stadtimpuls eG

Türkenstrasse 60 UG
80799 München

GENOSSEN

SCHAFTS

ANTEILE

FREIWILLIGE-, WOHNUNGSBEZOGENE- UND PFLICHTANTEILE

Die Pflicht- und freiwilligen Anteile der Mitglieder bilden das Eigenkapital der Stadtimpuls eG. Dieses dient zur Finanzierung der Wohnprojekte. Um Mitglied der Genossenschaft zu werden, müssen Pflichtanteile gezeichnet werden. Bei uns sind das konkret zwei Anteile à 500 Euro. Zusätzlich ist ein Eintrittsgeld in Höhe von 250 Euro nötig, das die Kosten für die Verwaltung deckt. Zusätzlich zu den Pflichtanteilen können freiwillige Anteile erworben werden. Auf diese wird eine Dividende ausgeschüttet, sobald das erste Projekt realisiert ist und Einnahmen erzielt werden können. Für Mitglieder ist dies also eine Möglichkeit zu investieren. Sobald einem Mitglied eine Wohnung zugesprochen wird, müssen weitere wohnungsbezogene Pflichtanteile gezeichnet werden.

Die Anzahl der zu zeichnenden Anteile berechnet sich nach der Quadratmeterzahl der zugewiesenen Wohnung, der Förderform und den jeweiligen Projektkosten. Jedes Mitglied hat unabhängig vom eingebrachten Kapital das gleiche Stimmrecht auf der Mitgliederversammlung. Falls du keinen Bezug einer Genossenschaftswohnung anstrebst und auf das Stimmrecht bei der Mitgliederversammlung verzichtest, gibt es außerdem die Möglichkeit, investierendes Mitglied zu werden. In diesem Fall beträgt das Eintrittsgeld 100 Euro. Möchte ein Mitglied aus der Genossenschaft austreten, werden alle erworbenen Anteile wieder ausbezahlt. Hier findest du noch weitere Informationen über den generellen Aufbau von Genossenschaften.

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