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GENOSSENSCHAFT

Wie funktioniert eine Genossenschaft?

Eine Genossenschaft ist sowohl Sozial- und Kulturgemeinschaft als auch Wirtschaftsunternehmen. Dabei ist aber nicht die Kapitalmehrung, sondern das Wohl der Mitglieder das Ziel.

 

Im Schwerpunkt der Wohnungsbaugenossenschaft stehen die Mitglieder, die vor allem durch die Versorgung mit  bezahlbaren Wohnungen gefördert werden sollen.

 

Die Struktur, Kompetenzen und Ziele der Genossenschaft sind in der Satzung festgelegt.

Mitglieder

Genossenschaftsmitglieder können zugleich Anteilseigner*innen des Unternehmens und Nutzer*innen des Wohnraums sein, wodurch sich zwei sonst getrennte Interessengruppen nicht mehr gegenüberstehen, sondern eins werden. 

 

Alle Mitglieder tragen gemeinsam die Verantwortung für die Erhaltung der Genossenschaft, wobei sowohl Rechte als auch Pflichten entstehen. Diese sind in der Satzung festgeschrieben. Sie haften im Ernstfall in Höhe der Einlagen, agieren, entscheiden und profitieren aber auch gemeinsam. 

 

Jedes volljährige Mitglied hat unabhängig vom eingebrachten Kapital eine Stimme und wählt seine*n Vertreter*in in direkter Wahl. Diejenigen Mitglieder, denen eine Genossenschaftswohnung zugewiesen wurde, haben ein lebenslanges Wohnrecht, sind jedoch nicht Eigentümer*in der jeweiligen Wohnung.

Genossenschafts

anteile

Um Mitglied der Genossenschaft zu werden, müssen Pflichtanteile gezeichnet werden. Bei uns sind das konkret zwei Anteile à 500 Euro. 

 

Zusätzlich wird ein Eintrittsgeld von 250 Euro berechnet, das die Kosten für die Verwaltung deckt. Zusätzlich zu den Pflichtanteilen können freiwillige Anteile erworben werden. Diese sind dividendenberechtigt. Für Mitglieder ist dies also eine Möglichkeit zu investieren. 

 

Wenn einem Mitglied eine Wohnung zugesprochen wird, müssen weitere wohnungsbezogene Pflichtanteile gezeichnet werden. Die Anzahl der zu zeichnenden Anteile berechnet sich nach der Quadratmeterzahl der zugewiesenen Wohnung, der Förderform und den jeweiligen Projektkosten. 

 

Bei Austritt aus der Genossenschaft werden alle erworbenen Anteile wieder ausbezahlt. 

ORGANE EINER GENOSSENSCHAFT

Mitglieder bestimmen über grundsätzliche Fragen bzgl. der Genossenschaft mit. Einmal im Jahr findet eine Mitgliederversammlung statt, um gemeinsam grundlegende Entscheidungen zu treffen. Dabei hat jedes Mitglied, unabhängig vom eingebrachten Kapital, das gleiche Stimmrecht. Die Mitgliederversammlung wählt zudem in einer direkten Wahl den Aufsichtsrat. 

 

Der Aufsichtsrat wählt und berät wiederum den Vorstand. Er agiert also als Kontrollgremium und berichtet an die Mitgliederversammlung. 

 

Der Vorstand kümmert sich um das operative Geschäft der Genossenschaft und berichtet an den Aufsichtsrat.

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